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Poststempelgilde e.V.
Vereinigung der Sammler, Forscher und Prüfer von Abstempelungen
und von Sondergebieten der Deutschland-Philatelie

Letzte Aktualisierung  12.06.2023

Wir über uns
Postgeschichte

Helmut Oeleker
Sonderregelung für die Portoerhöhung im Abstimmungsgebiet Oberschlesien
Weil der Adressat in Merseburg unbekannt war, wurde die Annahme des Briefes aus  Beuthen in Oberschlesien vom 7. Juli 1922 verweigert.  


Im deutschen Reich kosteten seit dem 1. Januar 1922 Fernbriefe bis 20g 200 Pfennig. Am 1. Juli 1922 wurde das Porto erhöht, und das Porto für diesen Brief kostete 300 Pfennig.

Fernbrief bis 20g von Beuthen (Oberschlesien) vom 7. Juli 1922 nach Merseburg
Da der Brief jedoch nur mit 200 Pfennig freigemacht war, wurde der Brief mit einem Nachporto von 200 Pfennig belastet. (100 Pfennig für das fehlende Porto und die gleiche Summe als Nachporto)

Der belastete Brief kehrte zurück nach Beuthen. Er erhielt dort den Aufkleber mit folgendem Text:

Anl. Brief ist dort zu Unrecht
austaxiert worden. Vergl Amtsblatt
Verf Nr 72, vorläufige Ungültig-
keit  der neuen Verordnungen
über das Gebührenwesen im
Abstimmungsgebiet O/Schles.


Was bedeutete das?
Es folgt die Verfügung Nr. 72 aus dem Amtsblatt Nummer  29 des Reichspostministeriums vom 15. Juni 1922 - Seite 137

Die Verordnung klärt den Sachverhalt auf.
Die am 7. Juli 1922 in Kraft getretenen neuen Gebühren gelten zwar für das besetzte rheinische Gebiet, nicht aber für Oberschlesien.

Erst nach Abreise der Interalliierten Regierungs- und Plebiszitkommission von Oberschlesien - ein entsprechender Abreisetermin wird mitgeteilt - können die neuen Gebühren in Kraft gesetzt werden.

Die alten Gebühren vom 1. Januar 1922 bleiben für den Verkehr aus dem deutschen Abstimmungsgebiet nach dem übrigen Deutschland bestehen.

Da der Brief mit 200 Pfennig belastet ist, muss auch eine Entlastung für die fehlerhafte Portonacherhebung stattfinden.

Das geschah  durch den Dreizeiler „Entlastet / P. A. Beuthen / (Oberschlesien).“.

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